Stiftung CHRISTEN HELFEN.
Fördern. Helfen. Segen stiften.

Finanzierung, Transparenz und Aufsicht

Finanzierung

Die Arbeit der Stiftung CHRISTEN HELFEN wird fast ausschließlich aus Spenden und Fördermitteln, und nur zu einem geringem Teil aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert. Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken dient. Die Einnahmen der Stiftung kommen also ungeschmälert von Ertragssteuern den vielfältigen Stiftungsaufgaben zugute.

Der Jahresabschluss der Stiftung wird gemäß den Vorschriften der Satzung durch einen unabhängigen Steuerberater geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers wird dem Kuratorium vorgelegt.

Jahresbericht

Für die Freunde und Förderer von CHRISTEN HELFEN ist es wichtig zu wissen, dass ihre Spenden und Zuwendungen ordnungsgemäß zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Der Jahresbericht der Stiftung sorgt für Transparenz und eine ausführliche Berichterstattung über die Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche. Den Jahresbericht der Stiftung erhalten Sie über das Stiftungssekretariat.

Außerdem informiert der regelmäßig erscheinende Freundesbrief EIN.BLICK – Stiftung auf dem Weg über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Nachrichten aus der Stiftungsarbeit. Der Freundesbrief steht hier zum Download zur Verfügung.

Spendensiegel der Deutschen Evangelischen Allianz

Die Stiftung Christen Helfen ist Inhaberin des Spenden-Prüfzertifikats der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA). Die Verleihung erfolgt in Kooperation mit dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Sie orientiert sich an den Leitlinien und Ausführungsbestimmungen für die Vergabe eines DZI-Spendensiegels an spendensammelnde Organisationen mit humanitärer und karitativer Zielsetzung.

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens sind wir eine Selbstverpflichtung auf die Grundsätze zur Verwendung von Spendenmitteln der DEA eingegangen. Die Einhaltung der Grundsätze wird durch eine jährliche Bestätigung des Steuerberaters nachgewiesen, der unseren Jahresabschluss prüft.

Die Stiftung hat sich für das Spendensiegel der DEA entschieden, da die DEA als christlicher Dachverband der diakonischen Ausrichtung der Stiftung besonders nahesteht. Außerdem sind die Prüfungskriterien des DEA-Spendensiegels noch strenger als die des DZI: Für Verwaltungskosten besteht eine Obergrenze von 25% der satzungsmäßig verwendeten Spendengelder (DZI: 30%).

Wir nehmen die Verpflichtungen sehr ernst, die wir durch die Verleihung des Spendensiegels eingegangen sind. Wir wollen den Menschen, die uns unterstützen, Transparenz und Rechenschaft über die satzungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der uns anvertrauten Mittel geben.

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Stiftung CHRISTEN HELFEN bekennt sich ausdrücklich zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis, wie sie vom Bundesverband Deutscher Stiftungen für gemeinwohlorientierte Stiftungen entwickelt wurden. Sie bilden einen übergreifenden ethischen Rahmen und Handlungsmaßstab, an dem sich die Stiftung und ihre Organe ausrichten. Im Zentrum dieser Grundsätze steht eine transparente, uneigennützige und wirkungsvolle Stiftungspraxis. Näheres zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis finden Sie hier.

Stiftungsaufsicht

Neben der Überwachung durch das Kuratorium unterliegt die Stiftung der staatlichen Aufsicht durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Ihre Durchführung erfolgt durch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Rechtsamt – Stiftungsabteilung. Die staatliche Stiftungsaufsicht ist der „Garant des Stifterwillens“. Sie wacht insbesondere darüber, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wert erhalten bleibt und die erwirtschafteten Erträge zeitnah für die festgelegten Stiftungszwecke verwendet werden.


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